Das Erbrecht vereint alle Regelungen zum Übergang von Rechten und Pflichten bzw. des Nachlasses eines Verstorbenen auf die Erben. Dieses Rechtsgebiet kann einen internationalen Bezug aufweisen, wenn der Verstorbene im Ausland lebte oder der Nachlass sich im Ausland befindet.
Unsere Leistungen im Erbrecht, welche sich nicht nur auf die Türkei beschränken, sind wie folgt: